Kurz gesagt
Sichern Sie die Unfallstelle, helfen Sie Verletzten und rufen Sie bei Bedarf 112. Dokumentieren Sie den Schaden, tauschen Sie Daten aus und informieren Sie Ihre Versicherung. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie in der Regel die Wahl der Werkstatt.
Ein Moment Unachtsamkeit an der Ampel, ein Kratzer auf dem Parkplatz: Nach einem Unfall zählt Ruhe. Mit einer festen Reihenfolge vermeiden Sie Fehler, die später Probleme machen. Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Die ersten Minuten
- Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen.
- Verletzte versorgen, bei Verletzten den Notruf 112 wählen.
- Bei Streit oder größeren Schäden die Polizei rufen.
Dokumentieren
- Fotos vom Schaden, der Unfallstelle und der Fahrzeugstellung
- Namen, Adressen, Kennzeichen, Versicherung der Beteiligten
- Zeugen mit Kontaktdaten
- Uhrzeit, Ort und kurze Notizen zum Hergang
Versicherung und Gutachten
Melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Bei größeren Schäden empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Wo die Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab.
Freie Werkstattwahl
Im Haftpflichtfall dürfen Sie in der Regel selbst entscheiden, in welcher Werkstatt Ihr Fahrzeug repariert wird. Lassen Sie sich nicht zu einer Entscheidung drängen. Fragen Sie Ihre Versicherung, wenn Sie unsicher sind, was in Ihrem Fall gilt.
Beispiel: Auffahrunfall nach Potsdam
Auf dem Weg nach Potsdam fährt jemand beim Abbiegen leicht auf. Niemand ist verletzt, das Auto fährt noch. Jetzt gilt: Unfallstelle sichern, Fotos machen, Daten austauschen und nicht vor Ort einen Schuldspruch unterschreiben. Die Reparatur beauftragen Sie erst, wenn der Schaden geklärt ist.
Unfallservice bei Klann
Wir sorgen mit unserem Unfallservice für eine professionelle Reparatur und begleiten Sie durch die Abwicklung, von der Schadensmeldung bis zur Abrechnung. Wir vermitteln einen Gutachter, wickeln mit allen Versicherungen ab und holen Ihr Fahrzeug innerhalb von 20 km ab. Auf Wunsch vermitteln wir einen Leihwagen.
Was Sie nicht tun sollten
- Schuld am Unfallort schriftlich eingestehen
- Das Fahrzeug ungeprüft weiterfahren, wenn es beschädigt ist
- Reparatur beauftragen, bevor Sie den Schaden geklärt haben