Kurz gesagt
Bei Pkw ist die Hauptuntersuchung in der Regel alle zwei Jahre fällig, bei Neuwagen erstmals nach drei Jahren. Das Datum steht auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen. Fällt das Auto durch, behebt man die Mängel und lässt es nachprüfen.
Wann ist bei Ihrem Auto die nächste Hauptuntersuchung fällig? Ein Blick auf die Plakette am Kennzeichen verrät es. Wer die HU (im Alltag „TÜV“) rechtzeitig plant, fährt entspannter und vermeidet Zeitdruck kurz vor Fristende.
Wann ist die HU fällig?
Die Hauptuntersuchung prüft, ob Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist und die Umweltvorschriften einhält. Bei Pkw liegt der Abstand in der Regel bei zwei Jahren, bei Neuwagen kommt die erste Untersuchung nach drei Jahren. Das Fälligkeitsdatum erkennen Sie an der Prüfplakette hinten auf dem Kennzeichen: Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr, die Position der Zahl am Rand den Monat. Auch in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Termin vermerkt.
Gehört die AU zur HU?
Die Abgasuntersuchung gehört bei Pkw in der Regel zur Hauptuntersuchung dazu. Sie prüft, ob das Fahrzeug die vorgeschriebenen Abgaswerte einhält. Sie müssen dafür keinen eigenen Termin planen.
| Fahrzeug | Abstand der Hauptuntersuchung |
|---|---|
| Pkw, erste Untersuchung nach der Erstzulassung | nach 36 Monaten (drei Jahren) |
| Pkw, jede weitere Untersuchung | alle 24 Monate (zwei Jahre) |
| Abgasuntersuchung (AU) | bei Pkw in der Regel Teil der HU |
So läuft die HU ab
- Termin vereinbaren und die Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
- Das Fahrzeug wird auf Verkehrssicherheit und Umwelt geprüft, etwa Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Reifen und Abgasanlage.
- Sie erhalten den Prüfbericht. Ist alles in Ordnung, gibt es die neue Plakette.
Was, wenn das Auto durchfällt?
Der Prüfbericht nennt die Mängel und ordnet sie in Klassen ein, von geringen bis zu gefährlichen Mängeln. Bei erheblichen Mängeln beheben Sie diese und lassen das Fahrzeug innerhalb einer Frist nachprüfen. Wird die Frist überschritten, kann eine vollständige neue Untersuchung nötig werden. Gefährliche Mängel bedeuten, dass das Fahrzeug nicht weitergefahren werden darf.
Beispiel: der vergessene Termin
Sie pendeln täglich von Teltow nach Berlin und haben den Termin im Kalender vergessen. Ausgerechnet in der Woche, in der das Auto gebraucht wird, steht die Untersuchung an, und ein kaputtes Standlicht fällt erst bei der Prüfung auf. Mit einem Termin einige Wochen vor Fristende bleibt Zeit für eine kleine Reparatur und die Nachprüfung, ohne dass Sie auf das Auto verzichten müssen.
Checkliste vor dem Termin
- Beleuchtung rundum testen, auch Blinker, Bremslicht und Nebelschlussleuchte.
- Reifenprofil und Reifenzustand ansehen.
- Wischerblätter und Scheibenwaschanlage prüfen.
- Warndreieck, Warnweste und Verbandkasten griffbereit haben.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mitbringen.
- Warnleuchten im Cockpit nicht ignorieren, sondern vorab klären lassen.
Was droht bei überschrittener Frist?
Wer die Frist deutlich überschreitet, muss mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld rechnen. Im Schadensfall kann es außerdem Probleme mit der Versicherung geben. Ein früher Termin ist deshalb die sicherere Wahl.
HU bei uns im Haus
Bei uns führt ein anerkannter Servicepartner die Hauptuntersuchung täglich direkt im Haus durch. Auf Wunsch machen wir vorab den Annahmecheck. So klären Sie Mängel möglichst vor der Prüfung. Rufen Sie uns an oder fragen Sie den Termin online an.
Begriffe im Glossar: HU und AU