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Ratgeber

Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler: Was gilt?

Von Autohaus Klann · Stand: · Lesezeit ca. 2 Minuten

Kurz gesagt

Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, gilt grundsätzlich die gesetzliche Mängelhaftung (Gewährleistung). Bei gebrauchten Fahrzeugen kann die Frist unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden. Garantie ist etwas anderes: Sie ist ein freiwilliges Zusatzversprechen.

„Ich habe doch Garantie.“ Dieser Satz fällt beim Autokauf oft, meint aber manchmal etwas anderes, als das Gesetz vorsieht. Wer die Begriffe auseinanderhält, versteht Angebot und Vertrag besser. Dieser Beitrag erklärt die Grundlagen allgemein. Welche Frist und welche Zusagen für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, steht im Kaufvertrag.

Gewährleistung und Garantie: der Unterschied

  • Gewährleistung: gesetzliche Pflicht des Verkäufers. Er haftet dafür, dass die Sache bei Übergabe nicht mangelhaft ist.
  • Garantie: freiwillige Zusage von Händler, Hersteller oder einem Versicherer. Umfang und Dauer legt der Garantiegeber fest.

Wie lange gilt die Gewährleistung?

Grundsätzlich beträgt die Frist zwei Jahre. Bei gebrauchten Sachen darf sie beim Verkauf vom Unternehmer an Verbraucher auf ein Jahr verkürzt werden, wenn das vertraglich vereinbart ist. Welche Frist für ein bestimmtes Fahrzeug gilt, steht im Kaufvertrag.

Beweislast

In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass ein Mangel schon bei Übergabe vorlag. Danach müssen Sie das in der Regel selbst nachweisen. Deshalb lohnt es sich, den Zustand bei Übergabe festzuhalten.

Was ist ein Mangel, was Verschleiß?

Normale Abnutzung ist kein Mangel. Ein Mangel liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht so beschaffen ist, wie Sie es nach Beschreibung und Zustand erwarten dürfen. Ein Beispiel: Abgefahrene Bremsbeläge bei einem Auto mit hoher Laufleistung sind eher Verschleiß, ein Getriebe, das sich in den ersten Wochen nicht mehr schalten lässt, ist eher ein Fall für die Mängelprüfung. Im Einzelfall kann die Einordnung anders ausfallen, lassen Sie sich bei Unsicherheit beraten.

Was Sie beim Kauf tun können

  • Lesen Sie Vertrag und Beschreibung genau und vergleichen Sie sie mit dem Fahrzeugbestand.
  • Lassen Sie sich Zusagen schriftlich geben.
  • Fragen Sie nach: Wie lange gilt die Gewährleistung? Gibt es eine Garantie? Was ist ausgeschlossen?
  • Bewahren Sie Vertrag, Rechnungen und Übergabeprotokoll auf.
  • Melden Sie Auffälligkeiten zeitnah und schriftlich.

Was tun, wenn etwas auffällt?

Sprechen Sie den Verkäufer zeitnah an, beschreiben Sie das Problem und schildern Sie, wann es auftritt. Fotos oder ein kurzes Video helfen. Wie es weitergeht, richtet sich nach Ihrem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Bei Streit holen Sie sich Rat bei einer Verbraucherberatung oder einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.

Fragen vor dem Kauf stellen

Haben Sie eine Frage zu einem bestimmten Fahrzeug? Stellen Sie sie vorab, am besten schriftlich, damit die Antwort nachvollziehbar bleibt. Dazu nutzen Sie die Fahrzeugseite oder unseren Kontakt.

Begriffe im Glossar: Gewährleistung, Differenzbesteuerung

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